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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
639 OLG Hamm 19.11.1998 1. Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) ist es rechtsfehlerhaft, die Dauer der Freiheitsstrafe an der Dauer des verweigerten Zivildienstes zu „messen“; Freiheitsstrafe und Dienst sind wesensverschieden, die Strafzumessung richtet sich allein nach §§ 46, 47 StGB (ggf. § 47 II StGB/Geldstrafe). 2. Eine Bewährungsauflage, ein § 15a-ZDG-Arbeitsverhältnis „ein Jahr länger als Zivildienst“ einzugehen, ist unz...
365 KG Berlin 13.10.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1994 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
356 KG Berlin 23.06.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.