ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
85 Bundesdisziplinargericht 20.06.1987 Die Disziplinarverfügung des Direktors des Bundesamtes für den Zivildienst vom 04.02.1987 wird aufrechterhalten. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.