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666
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AG HH-Harburg
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03.11.2000 |
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
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242
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BVerwG
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13.03.1970 |
Ein Soldat kann auch dann mit Arrest wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden, wenn sein Ungehorsam gegenüber früheren gleichen oder ähnlichen Befehlen schon mehrfach mit Arrest oder durch eine Kriminalstrafe geahndet worden war und seinem gesamten Verhalten der grundsätzliche Entschluß zugrunde liegt, keinen ihm während seines Wehrdienstes erteilten Befehl zu befolgen. In einem solchen Fall...
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238
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BVerfG
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05.03.1968 |
1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...
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