ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
51 BVerfG 11.07.1989 § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die verfassungsrechtlichen Zweifel des vorlegenden Landgerichts Ravensburg daran sind offensichtlich unbegründet.
50 LG Ravensburg 29.08.1988 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entscheidung der Frage, ob § 3 Wehrpflichtgesetz mit Artikel 12 a Absatz 2 Satz 3 GG i.V.m. Artikel 4 Absatz 3 GG vereinbar ist.
49 BVerfG 30.06.1988 Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung einer wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) gegen einen Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verhängten Strafe. Der Beschluß des Landgerichts Kassel vom 30.05.1986 – 3 Qs 153/86 – verletzt Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Art. 12 a Abs. 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgerich...
426 LG Ravensburg 16.03.1987 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entscheidung der Frage, ob § 3 Wehrpflichtgesetz mit Art. 12a Absatz 2 Satz 3 GG i.V.m. Art. 4 Absatz 3 GG vereinbar ist.
260 OLG Düsseldorf 03.06.1985 Die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst ist nur ausnahmsweise als „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG zu behandeln, wenn sie auf einer fortdauernden, ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, bei der die Dienstleistung als solche den Angeklagten in einen existenziellen inneren Konflikt von „Gut“ und „Böse“ führt und sein Verhalten zwingend fixiert; dabei ist ein st...
259 OLG Celle 14.05.1985 Art. 103 III GG schützt Totalverweigerer nur bei festgestellter Gewissensentscheidung; wer das KDV-Anerkennungsverfahren abbricht / ohne Anerkennung bleibt, kann daraus keinen "Einheitstat"-Schutz ableiten. Zudem ist die BVerfG-Rechtsprechung zur Dienstflucht nicht auf Gehorsamsverweigerung übertragbar.
240 BVerwG 03.12.1968 Gegen einen Soldaten, der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt, aber noch keinen positiven Bescheid darüber erhalten hat, ist die Verhängung einer einfachen Disziplinarstrafe wegen der Weigerung, Dienst mit der Waffe zu tun, auch zulässig, wenn er schon einmal wegen eines gleichartigen Sachverhalts disziplinar bestraft wurde und der neuerliche Fall von Ungehorsam auf der ...
235 BVerfG 04.10.1965 Die Pflicht des Kriegsdienstverweigerers, einen Ersatzdienst zu leisten, verletzt nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.