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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
317 AG Schwarzenbek 21.12.1993 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.