ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
542 KG Berlin 28.05.1997 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 1996 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Er ist für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Zeit vom 27. November 1995 bis zum 22. Januar 1996 aus der Staatskasse zu entschädigen. Die Landeskasse Berlin hat die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu t...
532 LG Berlin 05.03.1997 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
44 OLG Karlsruhe 13.07.1989 Die rechtskräftige Verurteilung wegen Dienstflucht (§ 53 Abs. 1 ZDG) beendet das Dauerdelikt; ein danach fortgesetztes Fernbleiben vom Zivildienst stellt grundsätzlich eine neue Tat dar, deren Verfolgung Art. 103 Abs. 3 GG nicht entgegensteht. Eine fortdauernde Gewissensentscheidung kann eine erneute Bestrafung wegen Dienstflucht nach Art. 103 Abs. 3 GG nur hindern, wenn sich die Gewissensnot a...