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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
167
AG Pirmasens
03.09.1990
Der Angeklagte hat aus Gewissensgründen den Zivildienst abgebrochen. Er wird deshalb wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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