ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
500 AG Braunschweig 25.07.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
315 AG Braunschweig 16.12.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
227 AG Braunschweig 04.06.1992 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
53 AG Braunschweig 30.05.1985 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20.- DM bleibt vorbehalten. Er trägt die Kosten des Verfahrens.