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500
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AG Braunschweig
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25.07.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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315
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AG Braunschweig
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16.12.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
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227
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AG Braunschweig
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04.06.1992 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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53
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AG Braunschweig
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30.05.1985 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20.- DM bleibt vorbehalten. Er trägt die Kosten des Verfahrens.
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