ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
158 AG Karslruhe 26.04.1991 Der Angeklagte, der aus Gewissensgründen die weitere Ableistung des Zivildienstes verweigert hat, wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.