1 Ergebnis

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
225 LG Bonn 02.02.1993 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30.- DM verurteilt wird.