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LG Stuttgart
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10.02.1989 |
Da die beiden Verweigerungshandlungen des Angeklagten nicht auf derselben, ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung beruhen, besteht für die Verweigerung des Nachdienens kein Strafklageverbrauch. Das Urteil des AG Backnang vom 09.09.1987 wird auf die Berufung der Staatsanwaltschaft deshalb aufgehoben und der Angeklagte wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von z...
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