ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
24 VG Stuttgart 26.01.1988 Das Bundesamt für den Zivildienst wird verpflichtet, den Kläger nach Maßgabe des § 15a Abs. 1 Satz 2 ZDG vorläufig zum Zivildienst nicht heranzuziehen.