ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
638 AG Gifhorn 17.11.1998 Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen trägt.
34 AG Gifhorn 27.04.1988 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten mit Bewährung verurteilt.