ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
47 AG Marburg 15.12.1988 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Trotz seiner bekundeten Absicht, auch zukünftig die Ableistung des Zivildienstes zu verweigern, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Verfahrenskosten sowie seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.