ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
119 OLG Stuttgart 23.06.1988 1. Bei der Strafzumessung wegen Ersatzdienstverweigerung hat der Tatrichter die innere Situation und die Motive des Angeklagten darzulegen; insbesondere ist aufzuklären, ob die Verweigerung auf einer ernsthaften Gewissensentscheidung oder lediglich auf anderen, etwa beruflichen Gründen beruhte. 2. Das aus Art. 4 GG folgende Wohlwollensgebot verbietet es, eine an der Gewissensfreiheit orientiert...