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Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
572
AG Siegen
10.11.1997
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen § 16 Abs. 1 Wehrstrafgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.