ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
725 AG Heidelberg 28.03.2000 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Er hat innerhalb von acht Wochen ab Urteilsrechtskraft 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts zu verrichten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
157 AG Heidelberg 14.03.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt