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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
170 AG Ellwangen 18.07.1990 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht – unter Einbeziehung eines Strafbefehls wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches in Höhe von 45 Tagessätzen – zu der Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.