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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
492 AG Coesfeld 28.05.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen kosten- und auslagepflichtig verurteilt. Ein Tagessatz wird auf 20,– DM festgesetzt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Strafe in monatlichen Raten von 180,– DM zu zahlen.