ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
162 AG Freiburg 19.06.1991 Der heranwachsende Angeklagte hat sich eines Vergehens der Dienstflucht schuldig gemacht. Er wird deswegen angewiesen, nach näherer Weisung des Jugendamtes 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu erbringen.