ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
46 LG Bremen 12.07.1988 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des AG Bremen vom 24.03.1988 im Strafmaß dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird. Die weitergehende Begründung des Angeklagten wird als unbegründet zurückgewiesen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu 2/3 zu tragen. Im übrigen fallen sie de...