ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
78 AG HH-Altona 01.01.1988 1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Eröffnung des Hauptverfahrens steht das Verfahrenshindernis des Verbots der Doppelbestrafung entgegen (»ne bis in idem«, Art. 103 Abs. 3 GG). 2. Dem Beschuldigten wird gem. § 141 StPO i.V.m. § 140 Abs. 2 StPO der RA Gerhard Baisch gem. dessen Antrag vom 26.11.1987 als Verteidiger bestellt. Die Bestellung ist wegen ...