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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
224 AG Bonn 28.10.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
199 AG Bonn 25.11.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht verwarnt. Ihm wird auferlegt, 180 Stunden Sozialdienst nach näherer Weisung des Jugendamtes abzuleisten.