ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
563 OLG Celle 17.09.1997 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
137 AG Lörrach 19.06.1990 Der Angeklagte ist einer Dienstflucht schuldig. Ihm wird die Weisung erteilt, bis zum 31.12.1990 nachzuweisen, daß er nach Abbruch des Zivildienstes 11 Monate soziale Arbeit geleistet hat. Darüber hinaus muß er bis zum 31.12.1991 weitere 4 Monate Arbeit in einer sozialen Einrichtung leisten. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.