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OLG Düsseldorf
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03.06.1985 |
Die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst ist nur ausnahmsweise als „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG zu behandeln, wenn sie auf einer fortdauernden, ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, bei der die Dienstleistung als solche den Angeklagten in einen existenziellen inneren Konflikt von „Gut“ und „Böse“ führt und sein Verhalten zwingend fixiert; dabei ist ein st...
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