ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
563 OLG Celle 17.09.1997 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
94 AG Freiburg 02.10.1989 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.