ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
758 LG Berlin 07.05.2001 Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
689 LG Berlin 29.09.1999 Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
456 LG Berlin 06.12.1995 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Revision sowie seine diesbezüglich entstandenen notwendigen Auslagen.
51 BVerfG 11.07.1989 § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die verfassungsrechtlichen Zweifel des vorlegenden Landgerichts Ravensburg daran sind offensichtlich unbegründet.
49 BVerfG 30.06.1988 Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung einer wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) gegen einen Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas verhängten Strafe. Der Beschluß des Landgerichts Kassel vom 30.05.1986 – 3 Qs 153/86 – verletzt Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Art. 12 a Abs. 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip. Er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgerich...