ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
559 OLG Braunschweig 01.09.1997 Art. 103 III GG sperrt eine erneute Verfolgung wegen Fahnenflucht als Dauerdelikt nur bei „einheitlicher“ Tat aufgrund festgestellter Gewissensentscheidung; ohne Anerkennung als KDV (ablehnender KDVG-Bescheid) kann die Gewissensentscheidung mehrere Fernbleibezeiträume nicht zur selben Tat verbinden. Eine frühere Verurteilung setzt zudem eine Zäsur und ermöglicht neue Aburteilung. Tenor Auf die ...
40 AG Achern 02.02.1987 Das Verfahren wegen Gehorsamsverweigerung wird wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.