ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
104 LG Hamburg 29.08.1989 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27.09.1988 (Az.: 120 - 586/86) im Rechtsfolgenausspruch wie folgt abgeändert: Dem Angeklagten wird auferlegt, einen Geldbetrag von 2000.- DM in monatlichen Raten von 250.- DM an den Hamburger Spastikerverein zu zahlen, beginnend mit dem 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats. Der Angeklagte trä...