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704
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LG Bautzen
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11.11.1999 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Hoyerswerda vom 17. August 1999 dahingehend geändert, daß er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im übrigen wird die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Staatskasse fallen die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten und ...
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685
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AG Hoyerswerda
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17.08.1999 |
1. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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613
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Senatsverwaltung für Justiz Berlin
/ Anm. Wolfgang Kaleck
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23.06.1998 |
Im Wege der Gnade wird die Vollstreckung der festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
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603
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AG Gütersloh
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16.04.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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601
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AG Dresden
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27.03.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
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597
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AG Meldorf
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12.03.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 42 Tagen anzurechnen. Im übrigen wird er freigesprochen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen im Umfang seiner Verurteilung; im übrigen...
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524
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AG Elmshorn
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16.12.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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487
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LG Erfurt
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08.05.1996 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnstadt – Jugendrichter – vom 21.12. 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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476
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AG Rotenburg a.d. Fulda
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04.03.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verbüßte Disziplinararrest von sieben Tagen wird angerechnet. Die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Verfahrenskosten fallen dem Angeklagten zur Last.
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474
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AG Buxtehude
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19.02.1996 |
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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