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472
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OLG Frankfurt a.M.
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30.01.1996 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
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442
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OLG Bremen
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28.08.1995 |
Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
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353
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LG Bremen
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20.07.1994 |
Bei „weltlicher“ Totalverweigerung sind Motivlage und Strafzumessung rechtlich/tatsächlich schwierig und uneinheitlich; deshalb ist trotz geklärter Strafbarkeit regelmäßig ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 140 II StPO).
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324
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KG Berlin
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24.02.1994 |
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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280
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OLG Stuttgart
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25.05.1992 |
Bei Dienstflucht darf die Endgültigkeit der Gewissensverweigerung nicht strafschärfend verwertet werden (Wohlwollensgebot; zudem Tatbestandsmerkmal). Generalprävention erfordert besondere Umstände; Abschreckung „potenzieller“ Täter ist unzulässig.
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262
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LG Aachen
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20.03.1986 |
Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) eines durch religiöse Prägung (Zeugen Jehovas) ernsthaft gewissensgebundenen Verweigerers wirkt das verfassungsrechtliche "Wohlwollensgebot" strafmildernd: Generalprävention tritt zurück, "Hartnäckigkeit" ist regelmäßig kein Schuldschärfungsgrund. Liegt das schuldangemessene Strafmaß unter 6 Monaten und sind § 56 ZDG/§ 47 I StGB nicht erfüllt, ist nach § 47 II StGB G...
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261
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OLG Düsseldorf
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07.03.1986 |
Bei Dienstflucht (§ 53 ZDG) darf die Strafzumessung nicht auf bloß vermutetes künftiges, nicht strafbares Verhalten gestützt werden; insbesondere kann eine mögliche "Werbung" für die Gewissensentscheidung wegen Art. 5 GG keine Freiheitsstrafe "zur Wahrung der Disziplin" rechtfertigen.
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238
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BVerfG
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05.03.1968 |
1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...
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