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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
171 LG Ellwangen 07.05.1991 Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung auf einer ernsthaften Gewissensentscheidung beruht, wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
170 AG Ellwangen 18.07.1990 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht – unter Einbeziehung eines Strafbefehls wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches in Höhe von 45 Tagessätzen – zu der Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.