ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
42 OLG Karlsruhe 07.10.1987 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 22.01.1987 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen.
41 LG Baden-Baden 22.01.1987 Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.