ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
143 LG Hamburg 14.02.1989 Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des AG Hamburg vom 13.01.1989 wird verworfen.
142 AG Hamburg 13.01.1989 Der Antrag auf vorzeitige Entlassung wird abgelehnt. Es kann nicht verantwortet werden zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Vollzuges einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird, da er erklärt hat, er werde auch zukünftig den Zivildienst verweigern.