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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
192 LG Lüneburg 15.01.1992 Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung auf einer Gewissensentscheidung beruht, wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt.
193 AG Uelzen 30.09.1991 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt.