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2 Ergebnisse
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
192
LG Lüneburg
15.01.1992
Der Angeklagte, dessen Zivildienstverweigerung auf einer Gewissensentscheidung beruht, wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt.
193
AG Uelzen
30.09.1991
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Verlassens des Zivildienstes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt.