ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
179 LG Bremen 08.03.1990 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des AG Bremen vom 19.09.1985 dahin abgeändert, daß die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens hat der Angeklagte zu tragen, jedoch wird die Gerichtsgebühr jeweils auf 3/4 ermäßigt. Von den dem Angeklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren ent...
64 OLG Bremen 01.06.1989 Beruht eine Totalverweigerung des Zivildienstes auf einer ernsthaften, auf Dauer angelegten und ein für allemal gültigen Gewissensentscheidung, so steht einer erneuten Bestrafung wegen Dienstflucht das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) entgegen. Dies gilt nicht nur für Zeugen Jehovas, sondern für alle Totalverweigerer mit vergleichbarer Gewissensentscheidung. Die danach mit hoher...