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OLG Bremen
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01.06.1989 |
Beruht eine Totalverweigerung des Zivildienstes auf einer ernsthaften, auf Dauer angelegten und ein für allemal gültigen Gewissensentscheidung, so steht einer erneuten Bestrafung wegen Dienstflucht das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) entgegen. Dies gilt nicht nur für Zeugen Jehovas, sondern für alle Totalverweigerer mit vergleichbarer Gewissensentscheidung. Die danach mit hoher...
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