ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
79 LG Mainz 05.04.1989 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Alzey vom 17.11.1988 wird verworfen. Er trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens und seine notwendigen Auslagen.
55 AG Alzey 17.11.1988 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zu tragen.