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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
79
LG Mainz
05.04.1989
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Alzey vom 17.11.1988 wird verworfen. Er trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens und seine notwendigen Auslagen.
55
AG Alzey
17.11.1988
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen zu tragen.
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