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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
225 LG Bonn 02.02.1993 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30.- DM verurteilt wird.
224 AG Bonn 28.10.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.