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2 Ergebnisse
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
225
LG Bonn
02.02.1993
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30.- DM verurteilt wird.
224
AG Bonn
28.10.1992
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.