ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
133 LG Aachen 29.09.1988 Das Verfahren wird gemäß § 153 StPO auf Kosten der Staatskasse, jedoch ohne Erstattung notwendiger Auslagen, eingestellt.
33 AG Schleiden 17.05.1988 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.