ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
180 LG Hagen 25.05.1989 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
56 AG Schwelm 10.01.1989 Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.