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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
175 LG Hannover 30.09.1991 Unter Verwerfung der weitergehenden Berufung wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20.- DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/3 ermäßigt. Insoweit fallen sie der Landeskasse zur Last; ebenso die notwendigen Auslagen des A...
174 AG Hannover 26.04.1991 Der Angeklagte wird auf seine Kosten wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafvollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.