ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
114 AG Backnang 08.02.1989 Der Angeklagte hat sich eines Vergehens der Dienstflucht schuldig gemacht. Er wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40.- DM verurteilt.
20 AG Backnang 09.09.1987 Das Verfahren wird wegen eines Verfahrenshindernisses – Verbot der Doppelbestrafung gemäß Artikel 103 Abs. 3 GG – eingestellt.