2 Ergebnisse

ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
677 AG Bernau 11.06.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
581 AG Bernau 27.01.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen in Höhe von je 60,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.