ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
137 AG Lörrach 19.06.1990 Der Angeklagte ist einer Dienstflucht schuldig. Ihm wird die Weisung erteilt, bis zum 31.12.1990 nachzuweisen, daß er nach Abbruch des Zivildienstes 11 Monate soziale Arbeit geleistet hat. Darüber hinaus muß er bis zum 31.12.1991 weitere 4 Monate Arbeit in einer sozialen Einrichtung leisten. Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
120 AG Lörrach 08.11.1989 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10.- DM verurteilt. Es wird ihm gestattet, die Strafe in Raten zu je 10.- DM pro Monat zu bezahlen. Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.