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533
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AG Oldenburg
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20.03.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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450
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AG Oldenburg
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08.11.1995 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird angewiesen, für 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
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166
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AG Oldenburg
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15.11.1990 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,- DM verurteilt.
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