ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
341 AG Stuttgart 23.02.1994 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
80 AG Stuttgart 16.11.1989 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldbuße von 15000.- DM verurteilt, die er in monatlichen Raten von je 500.- DM mindestens an Amnesty International oder Greenpeace zu bezahlen hat. Er trägt die Kosten des Verfahren sowie seine notwendigen Auslagen.