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2 Ergebnisse
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
173
AG Trier
16.06.1984
Die dem Verurteilten durch den Beschluß des Amtsgerichts Trier vom 24. Februar 1984 bewilligte Strafaussetzung auf die Dauer von drei Jahren aus dem Urteil vom gleichen Tage wird widerrufen.
172
AG Trier
24.02.1984
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.