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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
173 AG Trier 16.06.1984 Die dem Verurteilten durch den Beschluß des Amtsgerichts Trier vom 24. Februar 1984 bewilligte Strafaussetzung auf die Dauer von drei Jahren aus dem Urteil vom gleichen Tage wird widerrufen.
172 AG Trier 24.02.1984 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.