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ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
634 BayObLG 13.10.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
624 BayObLG 11.08.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29. April 1998, durch das die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Februar 1998 verworfen wurde, wird als unbegründet verworfen. II. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird die ihm erteilte Weisung, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein freies Arbeitsverhältnis i...
434 BayObLG 27.07.1995 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
270 BayObLG 14.06.1991 Bei eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG) ist eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nur bei besonderen Umständen i.S.v. § 47 StGB/§ 10 WStG zulässig; generalisierende Disziplin-Erwägungen („Freikaufen“-Argument) genügen nicht. Ist Geldstrafe ausgeschlossen, ist nach § 12 WStG auf Strafarrest zu erkennen.
232 BayObLG 27.03.1991 Bei Dienstflucht eines den Zivildienst (als auch ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a ZDG) ablehnenden „Gewissenstäters“ gilt das verfassungsrechtliche Wohlwollensgebot: Generalpräventive Erwägungen treten zurück, das Strafmaß hat sich grundsätzlich an der Mindeststrafe zu orientieren. Eine (kurze) Freiheitsstrafe ist nur bei besonderen, in Tat oder Persönlichkeit liegenden Umständen i.S.d. ...
427 BayObLG 24.04.1987 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.1986 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen.
258 BayObLG 30.01.1985 Ein Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Frage einer fortwirkenden, die Mehrfachbestrafung nach Art. 103 III GG sperrenden Gewissensentscheidung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es gehe um "Zukunftsprognosen"; betrifft er die bereits getroffene, persönlichkeitsprägende Bindungswirkung, ist das Beweismittel nicht ohne sicheren Ungeeignetheitsnachweis (§ ...
248 BayObLG 14.03.1983 Wiederholte Dienstflucht durch Nichtbefolgung erneuter Einberufungen zum Zivildienst kann trotz zwischenzeitlicher Verurteilung „dieselbe Tat“ i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG sein, wenn sie auf einer ein für allemal getroffenen und fortwirkenden, den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, die das Verhalten des Täters als innerer Zwang umfassend fixiert. Eine solche Gleichstellung...
245 BayObLG 29.02.1980 Bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas muß das Tatgericht die echte Gewissensentscheidung strafmildernd würdigen („Wohlwollensgebot“); „Hartnäckigkeit“ ist i.d.R. kein Strafschärfungsgrund. Eine Bewährungsweisung, binnen Frist Zivildienst zu leisten, ist unzulässig.