ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
512 LG Braunschweig 06.11.1996 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 25. Juli 1996 aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
54 LG Braunschweig 12.08.1988 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts – Schöffengerichts – Helmstedt vom 15.04.1988 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.