|
547
|
OLG Celle
|
24.06.1997 |
1. Wird dem Angeklagten die Anklageschrift entgegen § 201 I StPO nicht mitgeteilt, ist ein Aussetzungsantrag zu gewähren; insoweit ist das Ermessen des Gerichts regelmäßig „auf Null“ reduziert (§ 338 Nr. 8 StPO). 2. Eine bloß formlose Übersendung ersetzt die erforderliche (nachweisbare) Zustellung nicht; verbleibende Zweifel über den Zugang gehen bei behördlichem Versäumnis nicht zulasten des A...
|
|
91
|
Bündnis 90 / Die Grünen
|
29.03.1990 |
Schritte zur Ausgestaltung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung sowie zur Abschaffung von Zivildienst und Wehrpflicht Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Entspannung im Verhältnis zwischen den beiden Militärblöcken sowie insbesondere die Annäherung beider deutscher Staaten geben nachhaltig Anlaß, die bisherigen militärischen Konzepte mit de...
|
|
101
|
Robert Schwab
|
10.10.1989 |
Kollektiv gegen die Wehrpflicht An das Amtsgericht Lahr z. Hd. Richter Wendt und Justizangestellter Rinkel Turmstraße 15 7630 Lahr Einschreiben mit Rückschein Aktenzeichen: Nie wieder Krieg! Kollektiv gegen die Wehrpflicht! (Bitte immer vollständig angeben) Betrifft: Totale Kriegsdienstverweigerung hier: Einwände, Einwendungen und Beweisantrag gegen die Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptver...
|